NWR II

Sehr geehrte Kunden,

gerne informieren wir Sie hier über wichtige Themen bzgl. des NWR II.

Unsere NWR IDs lauten

Achtung, seit dem 01.01.2021 ist der Überlasser die Blaser Group GmbH.

Die NWR ID’s finden Sie hier: blaser-group.com/nwr

 

Die Waffenhandels-ID benötigen Sie nicht – sehen Sie hierzu folgende Information „Information E-ID_fachliche Leitstelle“.

 

Der R8 Systemkasten (Gehäuse) gilt, ab dem 01.09.2020 als führendes wesentliches Waffenteil und muss somit beim Erwerb eingetragen werden.

Die Verschlussführung ist kein wesentliches Waffenteil im Sinne des Gesetzes, sehen Sie hierzu den Feststellungsbescheid vom BKA als Download.

  • Systemkasten (Gemäß xWaffe: Gehäuse)
  • Verriegelungskammer (Gemäß xWaffe: Verschluss)
  • Wechsellauf (Gemäß xWaffe: Austauschlauf)

 

 

alte Bezeichnungneue Bezeichnung ab 01.09.2020
Verriegelungskammer / KammerVerschlusskopf
VerschlussblockVerschlussblock
VerschlussVerschluss (Verschlusskopf und -führung)
WechsellaufAustauschlauf
VerschlussführungVerschlussträger
SystemkastenGehäuse (Systemkasten)
KomplettierungKomplettierung (Waffe ohne Lauf mit Verschlusskopf und -träger)
Wechselsystem (Rimfire)Wechselset (Austauschlauf, Verschlusskopf und Magazin)
System mit SchäftungGehäuse mit Schäftung (Waffe ohne Lauf, Verschlusskopf und Magazin)

Das Zusammenbauen der wesentlichen Waffenteile aus dem aktuellen Blaser Produktportfolio ist nicht als Herstellen im Sinne des Gesetzes zu klassifizieren.
Gemäß Anlage 1, Abschnitt 2 Nr. 8.1 WaffG werden Waffen hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden.

Vorliegend wird die Schusswaffe nicht durch den Kunden oder unseren Fachhändler aus Rohteilen oder Materialien erzeugt: Bei den besagten Komponenten handelt sich um fertiggestellte, wesentliche Wechselteile eines modularen Serienproduktes. Jede Komponente wurde einzeln im Rahmen des Komponentenbeschusses CIP geprüft und darf somit auch einzeln gehandelt werden. Die fertigen modularen Einzelteile können beliebig und ohne die Hilfe eines Büchsenmachers ausgetauscht und zusammengefügt werden, dies ist gerade die Besonderheit dieser Modelle. Das Zusammenführen bedarf also keiner Herstell- oder Fertigungshandlung mehr.  Bekanntlich können auch zum Reinigen und der Pflege, oder eben gerade auch zum Austausch eines Bauteils, die einzelnen Wechselteile von Schusswaffen auseinandergenommen und wieder zusammengesetzt werden, ohne dass dies eine Herstellhandlung darstellt.

Der Blaser Integralschalldämpfer ist modellspezifisch konzipiert und daher nur für die Waffenkategorie C vorgesehen. Alle weiteren Blaser Schalldämpfer sind gemäß Empfehlung der fachlichen Leitstelle des NWR in Kategorie B einzuordnen.

Beispiel:

Blaser R8 Repetierbüchse

Sie melden die Waffe in der Kategorie C und verbauen in diese Waffe 3 wesentliche Waffenteile Systemkasten (Gehäuse), Verriegelungskammer (Verschluss) und Austauschlauf. Die Verschlussführung ist nicht wesentlich und muss somit nicht gemeldet werden.

Das heißt sie müssen 3 wesentliche Waffenteile melden und erhalten eine W-ID mit 3 T-IDs von der Kopfstelle zurück.

Beispiel:

Blaser R8 Komplettierung (Systemkasten (Gehäuse) mit Schäftung & Verschluss)
Sie melden den Systemkasten (Gehäuse) und die Verriegelungskammer (Verschluss) in der Kategorie C. Die Verschlussführung ist nicht wesentlich und muss somit nicht gemeldet werden.

Das heißt sie müssen 2 wesentliche Waffenteile melden und erhalten 2 T-IDs von der Kopfstelle zurück.

Hier finden Sie die Seriennummern auf unseren Produkten: