Jetzt neu aus Titan!

Blaser Integralschalldämpfer

Alle R8 Silence-Modelle verfügen nun über einen Integralschalldämpfer (ISD) aus dem hochfesten Werkstoff Titan und erfahren dadurch eine erhebliche materielle und damit auch qualitative Aufwertung. Wie gewohnt sorgt der Titan-ISD bei allen Modellen für eine erstklassige Balance.

Modellübersicht:

Blaser R8 Success Silence Leather
Blaser R8 Success Silence Leather
Blaser R8 Success Silence
Blaser R8 Success Silence
Blaser R8 Silence
Blaser R8 Silence
Blaser R8 Ultimate Silence Leather
Blaser R8 Ultimate Silence Leather
Blaser R8 Ultimate Silence
Blaser R8 Ultimate Silence
Blaser R8 Ultimate Carbon Silence
Blaser R8 Ultimate Carbon Silence
Blaser R8 Ultimate Carbon Silence Leather
Blaser R8 Ultimate Carbon Silence Leather
Blaser R8 Ultimate Silence HunTec
Blaser R8 Ultimate Silence HunTec
Blaser R8 Ultimate Silence Leather HunTec
Blaser R8 Ultimate Silence Leather HunTec

Titan zeichnet sich durch eine hervorragende Korrosionsbeständigkeit aus. Zukünftig werden alle Blaser R8 Silence Modelle mit einem Schalldämpfermantel sowie einer eingebauten Mündungsbremse aus Titan ausgeliefert. Die Dämpfungsleistung sowie die Abmessungen des Schalldämpfers bleiben unverändert.

Mit der R8 Silence bietet Blaser eine ganzheitliche Lösung für alle Jäger, die ihr Gehör und das ihres Hundes jederzeit zuverlässig schützen wollen. Dabei weist die R8 Silence den Vorteil auf, dass die erheblich größere Außenfläche des Integralschalldämpfers für eine schnellere Abkühlung sorgt. Die Außenkontur von Lauf- und Titan-Schalldämpfermantel ist in stufenlosem, so genannten "Bull-Barrel"-Design gestaltet, welches der R8 Silence ihr charakteristisches Design verleiht.


Rechtliche Hinweise

Unter deutschem Waffenrecht sind Schalldämpfer wesentlichen Teilen von Schusswaffen gleichgestellt. Zum Erwerb eines Schalldämpfers ist ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Nach Erwerb muss die Seriennummer des Schalldämpfers innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde in die WBK eingetragen werden. Für die Jagdausübung mit Schalldämpfer selbst muss bei der Unteren Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. In einigen Bundesländern wird Jägern die Ausnahmegenehmigung zur Jagdausübung mit Schalldämpfer heute bereits grundsätzlich erteilt. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig auch weitere Bundesländer eine Liberalisierung im Sinne der Arbeitsschutzverordnungen anstreben werden. Für den Gebrauch von Schalldämpfern im Ausland müssen die jeweilig geltenden Gesetze und Bestimmungen beachtet werden.

Hier finden Sie eine Übersicht der rechtlichen Bestimmungen nach Bundesland.